„Muss ich meine Gasheizung austauschen, solange sie noch läuft?“
Eine Pflicht zum sofortigen Austausch besteht nicht, solange die Anlage funktioniert und die gesetzlichen Fristen eingehalten sind. Bei Häusern mit Baujahr vor 1979 lohnt sich der Blick auf die Anlage aber häufig trotzdem, weil hier oft ein spürbarer Teil der Energie ungenutzt verloren geht. Ob ein Ersatz sinnvoll ist, hängt vom Zustand der Heizung und von Ihren Plänen für die kommenden Jahre ab. Darüber spreche ich gerne konkret mit Ihnen.




